Antworten der FPÖ

1. Würden Sie die Zusage über die österreichische Beteiligung an der Euro-Armee außerkraftsetzen?

2. Sind Sie für die Rücknahme des Artikel 23f der Bundesverfassung, durch den Österreich an Kriegen der EU teilnehmen kann?

3. Werden Sie alle damit in Zusammenhang stehenden Aufrüstungspläne, insbesondere den Ankauf von Eurofightern, stoppen?

4. Werden Sie sich für eine Volksabstimmung: „Ja zu Frieden und Neutralität! Nein zur österreichischen Beteiligung an der Euro-Armee!“ einsetzen?

5. Werden Sie diese Punkte zur unabdingbaren Voraussetzung von Parteienübereinkommen machen?

In Beantwortung Ihres Briefes vom 6.10. dieses Jahres darf ich auf die umfassenden und richtungsweisenden Ausführungen zu all diesen für die Sicherheit unseres Landes und seiner Bevölkerung wichtigen Fragen in der neuen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin der Republik Österreich hinweisen. Ich habe mir erlaubt, die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin als Dokument beizulegen.

Die Doktrin beantwortet umfassend alle Ihre Fragen zur österreichischen Sicherheitspolitik. Auszugsweise seien hier einige der wichtigsten Ziele und Maßnahmen aufgezählt:

  • Teilnahme an der ESVP im Rahmen der GASP und angemessener Beitrag Österreichs

  • die zukünftige Ausgestaltung der österreichischen Sicherheitspolitik im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsvorsorge

  • Katastrophenhilfe im internationalen Rahmen, sicherheitspolitische Forschung, aktive Mitwirkung an internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung, insbesondere der Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen

  • Beitrag Österreichs zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge

  • Fortsetzung des österreichischen Engagements in UNO, OSZE, NATO-PfP/PEAC und Europarat, Weiterentwicklung der GASP/ESVP

  • Unterstützung der Bemühungen, eine gemeinsame europäische Verteidigung zu verwirklichen

  • Sicherstellung einer ständigen Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung

  • Gewährleistung einer militärischen Verteidigungsfähigkeit

  • Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Verteidigung der EU

  • Sicherstellung eines Höchstmaßes an Schutz für Gesundheit und Leben der Truppen und einzelner Soldaten

  • Befähigung des Bundesheeres zur Teilnahme am gesamten Spektrum der Petersberger Aufgaben

  • Sicherstellung der Kapazitäten für Assistenzeinsätze bei Katastrophen

  • Bekämpfung des internationalen Terrorismus

  • Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel, der Schlepperei, dem Menschenhandel und der illegalen Migration vorzubeugen

  • Sicherstellung des wirksamen Schutzes des österreichischen Teils der EU-Außengrenze

  • Stärkung der nichtmilitärischen Fähigkeiten der EU zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung

  • Bereitstellung und Entsendung von Exekutivkräften für das internationale zivile Krisenmanagement

  • staatliches Katastrophenschutzmanagement

  • Verstärkte Information der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen und Optimierung der Warnsysteme

  • uvam.

Die FPÖ hat federführend an der Ausarbeitung der Doktrin mitgewirkt. Dieser wichtige sicherheitspolitische Schritt, die alte Verteidigungsdoktrin aus den 80er Jahren den aktuellen Bedingungen anzupassen, war erst durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ möglich und brachte auch in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine WENDE weg vom Stillstand der sozialdemokratisch geführten Regierungen hin zur Modernisierung und Aktualisierung der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und damit im Zusammenhang mit all den anderen Maßnahmen dieser Bunderegierung zu mehr Sicherheit für unser Land und seine Menschen.

Auch die Frage zum Art. 23f B-VG wird in der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin beantwortet, nebenbei sei darauf verwiesen, dass es nicht die FPÖ war, die diese die Neutralität aushöhlende und einschränkende Norm in die Bundesverfassung aufgenommen hat, sondern die Regierung unter SP-Kanzler KLIMA (Antrag KOSTELKA/KHOL). In diesem Zusammenhang sei weiters darauf verwiesen, dass die SPÖ diesen Umstand der Bevölkerung nie Kund getan hat, vielmehr hat die SPÖ unter Vorspielung falscher Tatsachen (sie sei angeblich die Hüterin der österreichischen Neutralität) klammheimlich hinter dem Rücken der Bevölkerung die Neutralität massiv eingeschränkt und die Möglichkeit der Teilnahme Österreichs an friedensschaffenden Einsätzen, die auch Kampfeinsätze umfassen, in die Bundesverfassung aufgenommen.