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Österreichische
Beteiligung an den EU-Schlachtgruppen |
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„Wenn Österreich jetzt bei der Aufstellung der schnellen Eingreifgruppen mitmacht, dann ist das der
endgültige Abschied von der Neutralität!“ Am Sonntag, 21.11.2004 wurde stündlich in den ORF-Nachrichten verlautbart, die Teilnahme Österreichs an den EU-Schlachtgruppen sei mit der Neutralität vereinbar. Begründet wurde diese Propagandalüge der Bundesregierung mit einer Stellungnahme der Verfassungsrechtler Öhlinger und Mayer. „Der EU-Vertrag ist stärker als die Neutralität", erklärt Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. „Außenpolitisch ist Österreich kein neutraler Staat mehr" (OÖN, 20.11.2004). Das ist eine völlig andere Aussage, als jene, die der ORF im Auftrag der Regierung verbreitete. Die Werkstatt Frieden & Solidarität wird deshalb bei der Hörer- und Sehervertretung des ORF Protest gegen diese unverantwortliche Lügenpropaganda einlegen. Argumentiert wird die Lüge von der Vereinbarkeit von Neutralität und Kriegen im Auftrag der EU - auch an Angriffskriege ohne UN-Mandat ist dabei gedacht - mit dem Artikel 23f B-VG. Dieser per 1. Mai 1999 in die Verfassung gemogelte Artikel ist jedoch mit der Neutralität unvereinbar. Dies wurde von den Verfassungsrechtlern Adamovich und Korinek wiederholt festgestellt. Die ersatzlose Streichung des Artikel 23f B-VG ist deshalb eine der zentralen Forderungen des Friedensvolksbegehrens. „Neutralität ist keine Frage von Paragrafenreiterei. Es ist völlig lächerlich, wenn da Rechtsexpertisen vorgelegt werden, die die Beteiligung an Kriegen als vereinbar mit der Neutralität darstellen. Neutralität ist eine Frage des Vertrauens. Sowohl die Menschen im Ausland als auch in Österreich müssen darauf vertrauen können, dass sich Österreich wirklich neutral verhält. Wenn dieses Vertrauen zerstört ist, sind all diese Expertisen für den Hugo“, so Boris Lechthaler, Koordinator für das Friedensvolksbegehren. Der Botschafter eines potenziellen Partnerlandes bei den militärischen Ambitionen in der „Presse“ vom 18.11.2004: „Solange ihr mit uns in den Krieg zieht, ist uns euer Status egal“. Die SPÖ, einst stolz auf ihre außenpolitische Kompetenz, hat sich diesbezüglich selbst amputiert. Jetzt fordert die SPÖ die UN-Bindung bei Einsätzen der EU-Schlachtgruppen. Am 18. Mai 1998 haben sie jedoch per Initiativantrag im Parlament gemeinsam mit der ÖVP und dem Liberalen Forum selbst dafür gesorgt, dass die Anleitung zum Völkerrechtsbruch namens Artikel 23f B-VG in die Verfassung kam. Presseaussendung der Werkstatt Frieden & Solidarität vom 22.11.2004 |