EU-Verfassung/Liberalisierung/Privatisierung
Türöffner für den Ausverkauf der öffentlichen Dienste

In der guernica 3/2003 haben wir uns mit den sicherheitspolitischen Aspekten der EU-Verfassung beschäftigt. Die nun vorgeschlagene EU-Verfassung ist wohl weltweit einzigartig in der Hinsicht, dass die Mitgliedstaaten in Hinkunft per Verfassung verpflichtet (!) werden sollen, ihre Rüstungskapazitäten kontinuierlich aufzustocken. Damit werden PazifistInnen quasi zu Verfassungsfeinden. Die EU-Verfassung lässt aber nicht nur die Herzen der Generäle höher schlagen, sie ist auch für Konzernetagen und Shareholder maßgeschneidert.

Pazifisten und Globalisierungskritiker als Verfassungsfeinde?

So einzigartig wie die Verpflichtung zur Aufrüstung ist wohl auch, dass in Hinkunft den EU-Mitgliedstaaten durch diese Verfassung vorgeschrieben wird, eine Wirtschaftspolitik zu verfolgen, die „dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist“ (Art. III-69, Abs. 1). Damit finden sich auch GlobalisierungskritikerInnen jenseits des Verfassungsbogens. Das ist nicht bloß eine abstrakte Kampfansage an Solidarität und Gemeinwirtschaft. Die nun vorliegende EU-Verfassung macht die Tür auf für die Privatisierung sämtlicher öffentlicher Dienste.

EU-Verfassung eliminiert Vetomöglichkeit und Mitbestimmung der nationalen Parlamente

Bereits mit dem Vertrag von Nizza wurde das Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat beim Abschluss von Handelsverträgen aufgebrochen. Aufgrund der vergemeinschafteten Handelspolitik führt die Kommission die Verhandlungen im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten. Diese erteilen dem derzeit zuständigen EU-Kommissar, Pascal Lamy, ein Verhandlungsmandat. Die inner-europäische Abstimmung erfolgt im sogenannten 133er-Ausschuss (nach dem Artikel 133 des EG-Vertrages über die Gemeinsame Handelspolitik). Nach der in Nizza revidierten Fassung des EG-Vertrages beschließt der Europäische Ministerrat über die Annahme von Handelsabkommen grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit, d. h. einzelne Mitglieder haben im Ministerrat keine Vetomöglichkeit. Dies gilt auch für Handelsabkommen, die Dienstleistungen oder geistigen Eigentumsschutz betreffen. Es gibt jedoch noch gewichtige Einschränkungen: der Nizza-Vertrag nennt sensible Bereiche, in denen Handelsabkommen nicht nur einstimmig durch den Ministerrat, sondern auch durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen. Dazu gehören „Abkommen im Bereich des Handels mit kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Bildung sowie in den Bereichen Soziales und Gesundheitswesen“ (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, 2001/C80/01). Bereits zur Aufnahme von Verhandlungen ist die einvernehmliche (d. h. einstimmige) Zustimmung der Mitgliedstaaten erforderlich. Sie sind in die Verhandlungen einzubinden und müssen alle das Abkommen zusätzlich zum Ministerrat ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Der vorliegende EU-Verfassungstext bringt nun folgende gravierende Änderungen:

  • Die exklusive Unionskompetenz für die Aushandlung und Annahme von Handelsverträgen wird auch auf den Bereich ausländischer Direktinvestitionen ausgedehnt.

  • Auch über die sensiblen Bereiche Soziales, Bildung und Gesundheit soll der Ministerrat nur noch mit qualifizierter Mehrheit entscheiden, also keine Vetomöglichkeit mehr. Eine Schutzklausel gilt nur noch für den Bereich der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen, Handelsaspekte des geistigen Eigentums sowie den Dienstleistungsverkehr, der mit einer Entsendung von Personen verbunden ist.

  • Ebenso entfällt in diesen Bereichen der Daseinsvorsorge die Einbindung der nationalen Parlamente. Allerdings muss das Europäische Parlament den Handelsabkommen zustimmen.

Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich akut bedroht

Damit würden die wirklichen Hindernisse für den Ausverkauf der öffentlichen Dienste in den sensiblen Bereichen der solidarischen Daseinsvorsorge (insbesondere öffentliche Schule, Bildung und Ausbildung, öffentliches Gesundheitswesen, Pensionen und soziale Grundsicherung für Arbeitslose, Wasserversorgung) aus dem Weg geräumt. Denn der Zwang zur Einstimmigkeit und die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente konnten den Liberalisierungsdruck der EU-Kommission noch zähmen. Mit dieser Verfassung werden die Liberalisierungsfanatiker von der Leine gelassen.

Vom Europäischen Parlament sollte nicht zuviel Widerstand erwartet werden. Schon bisher haben sich die EU-Parlamentarier als „knetbar“ erwiesen. Ähnlich wie bei der EU-Kommission werden sich auch hier bald die Konzernlobbyisten die Türklinke in die Hand geben, wenn Mehrheiten von Nöten sind. Die Ebene, wo der Einfluss von Gewerkschaften, Konsumentenschutzorganisationen und Graswurzelbewegungen noch am ehesten hinreicht, die Ebene der nationalen Parlamente, wird vollkommen vom Entscheidungsprozess ausgeschaltet. Bezeichnenderweise wird in der Grundrechtscharta der EU-Verfassung das Recht auf unentgeltliche Bildung ausdrücklich auf den Pflichtschulbereich beschränkt.

GATS in der Verfassung?

Damit droht das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) klammheimlich in der EU-Verfassung verankert zu werden. Ziel des GATS-Abkommens ist die weitestgehende Liberalisierung des weltweiten Handels mit Dienstleistungen.

So befürchtet etwa Attac-Stuttgart: „Die Überlegung, dass die EU demnächst wie in einem Teppichbasar über die Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen nach dem Motto: ´Öffnet ihr euren Markt für europäische Finanzdienstleister oder Telefonanbieter, gewähren wir euch Zugang zu den Medienförderprogrammen unserer Mitgliedstaaten´ verhandelt, ist nicht von der Hand zu weisen“.(1)

EU-Kommission: Speerspitze der Liberalisierung

Schon bislang erwies sich die EU-Kommission als die Speerspitze der Interessen der großen EU-Konzerne bei der Deregulierung des internationalen Handels. So hat etwa die EU im Zuge der laufenden GATS-Verhandlungen von 109 Ländern weitgehende Liberalisierungs- und Privatisierungsforderungen in den Bereichen der Daseinsvorsorge und Finanzdienstleistungen verlangt. Die EU forderte z. B. 72 der 109 Staaten auf, ihre Trinkwasserversorgung zu liberalisieren. Ein Bereich, der zum Kernbereich der Daseinsvorsorge gehört, bisher aber noch gar nicht als eigenständige Kategorie im GATS erfasst war. Die Liberalisierung der Wasserversorgung in aller Welt wäre ein Dammbruch, der bisher noch nicht einmal im Europäischen Binnenmarkt erfolgt ist. Auf der Basis der EU-Verfassung könnte das allerdings rasch passieren. Selbst wenn GATS im weltweiten Maßstab scheitern würde, hätte die EU-Kommission mit der EU-Verfassung das Mittel in der Hand, das GATS-Regime im EU-Binnenmarkt durchzupeitschen. Ein im Juni 2003 vorgelegtes „Grünbuch über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ der Kommission macht diese Absicht bereits deutlich. Nach der Binnenmarktöffnung von Telekom, Post, Energie und Verkehr sollen nun nicht mehr einzelne Dienste liberalisiert werden, sondern die öffentlichen Leistungen insgesamt verschwinden. Auch die Gewerkschaften sind alarmiert. „Die EU-Kommission bereitet den großen Wurf vor, der mittelfristig alle öffentlichen Dienste in den Müllkübel kippen wird: Der Staat soll nur mehr die Verantwortung für öffentliche Dienste tragen, darf sie aber nicht mehr selbst bereit stellen, sondern muss bei Privaten bestellen: Ein Ende der öffentlichen Dienste ist in Sicht“.(2)

EU-Verfassung muss zu Fall gebracht werden!

Die EU-Verfassung bringt die enthemmte Konkurrenzlogik auf den Punkt. Aufrüstung und Militarisierung einerseits, Privatisierung und Liberalisierung andererseits sind zwei Seiten einer Medaille. Wer alles zur Ware machen will, muss letztlich Gewalt anwenden. Denn die Unterordnung existenzieller Güter und Dienste unter die Profitmaximierung ist ein Angriff auf existenzielle Lebensrechte, der Widerstand bei den Betrofffenen - ob in den Ländern des Südens oder auch innerhalb der EU - hervorrufen wird. So ist es auch kein Zufall, dass in der EU-Verfassung der Einsatz der EU-Armee sowohl für weltweite Interventionseinsätze als auch nach innen vorgesehen ist. Gewerkschaften, globalisierungskritische und Friedensbewegung sind herausgefordert, diese Verfassung zu Fall zu bringen.

Gerald Oberansmayr

Anmerkungen:
(1) Presseerklärung von Attac-Stuttgart vom 10. Juli 2003
(2) Grundlinien der Sektion Eisenbahnen der ETF (Europäische Transportarbeiter-Vereinigung), 11.6.2003

aus: guernica 4/2003