Stellungnahme von Hubert Wipplinger (Präsident der AK OÖ)
AK-Präsident: MBG ist verfassungswidrig!


Wipplinger

Ich halte das Militärbefugnisgesetz, mehrheitlich im Nationalrat am 6.7.2000 beschlossen, für verfassungswidrig, weil es die verfassungsrechtlich festgelegten Aufgaben des Bundesheeres bei weitem überschreitet. Demokratiepolitisch besonders bedenklich, ja skandalös, ist die Verpflichtung von Gebietskörperschaften sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (SV, AK, ÖH etc.) auf Verlangen der Bundesheer-Geheimdienste Auskünfte über BürgerInnen zu erteilen. Das Gesetz stellt auch keine ausreichenden Möglichkeiten des Rechtsschutzes, der Kontrolle sowie das Recht auf Auskunft für die Betroffenen bereit. Ich trete daher entschieden dafür ein, dass der Österreichische Nationalrat diese „Lizenz zur Bespitzelung“ von Bürgerinnen und Bürgern durch die Bundesheer-Geheimdienste sofort rückgängig macht.

Hubert Wipplinger (Präsident der AK OÖ)

aus: guernica 2/2001