| Warum wir die Teilnahme an EU-Kampftruppen ablehnen |
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Die Solidar-Werkstatt lehnt die Teilnahme an den EU-Battlegroups entschieden ab! Diese Kamptruppen sind neutralitäts- und staatsvertragswidrig, sie können für Angriffskriege ebenso eingesetzt werden wie zur Niederschlagung von sozialen Protesten im Inneren der EU.
1) Die EU-Battlegroups sind für offensive Militäraktionen – sprich – Angriffskriege einsatzbereit. Grundlage sind die sog. „Petersberg Aufgaben“, die nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon u.a. zur „Abrüstung“ des Gegners bzw. zur "Bekämpfung des Terrorismus im Hoheitsgebiet von Drittstaaten“ durchgeführt werden können. Welcher Gegner mit Waffengewalt „abgerüstet“ bzw. wer als „Terrorist“ zum Abschuss freigegeben wird, entscheidet der EU-Rat. Ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates ist dafür nicht erforderlich, denn mit dem EU-Vertrag von Lissabon kann der EU-Rat selbst das Mandat für globale Militäreinsätze erteilen. Österreich hat im Artikel 23j B-VG für die Teilnahme an solchen völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen bereits vorsorglich grünes Licht gegen. In den Erläuterungen zu Art. 23j B-VG heißt es wörtlich, dass die Beteiligung an EU-Militärmissionen „auch für den Fall gilt, dass eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird“. Damit wurde - um unter allen Umständen bei EU-Einsätzen mimarschieren und mitschießen zu können - klammheimlich die Bereitschaft zum Bruch von Völkerrecht in die österreichische Verfassung eingeschleust. 4) Die österreichische Teilnahme bei den Battlegroups ist auch staatsvertragswidrig. Der Staatsvertrag untersagt eindeutig die militärische Kooperation Österreichs mit Deutschland. Schon in Vorbereitung auf den Battlegroups-Einsatz sind österreichische Offiziere in die Kommandostrukturen der deutschen Bundesehr eingebunden, finden laufend deutsch-österreichische Militärmanöver statt. Beim Battegroups-Einsatz im Jahr 2012 stehen österreichische Soldaten sogar explizit unter deutschem Kommando. Das ist mit dem Staatsvertrag unvereinbar. Dass die östereichische Regierung im Vorfeld des EU-Betritts Anfang der 90er Jahre die einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages einseitig (d.h. ohne Parlamentsbeteiligung und unter Umgehung der Signatarstaaten) für „obsolet“ erklärt hat, ist zwar Ausdruck der rechtsstaatlichen Verwilderung der Machteliten, ändert aber nichts am Inhalt des Staatsvertrages. 5) Mit der Teilnahme an den EU-Battle-Groups wird auch der sog. „Parlamentsvorbehalt“ bei Auslandsmissionen des Bundesheeres ausgehebelt. Da diese Kampftruppen innerhalb von 5 Tagen nach Entscheidung des EU-Rates bereits aufbrechen und innerhalb von weiteren 10 Tagen im Einsatzgebiet gefechtsbereit sein müssen, ist eine parlamentarische Entscheidung geschweige denn Debatte faktisch ausgeschlossen. Zudem wurde Bundeskanzler und Außenminister im sog. „Kriegsermächtigungartikel 23j“ B-VG bereits grünes Licht gegeben, Österreich an EU-Kriegseinsätzen auch ohne UN-Mandat zu beteiligen. |
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Die Solidar-Werkstatt lehnt die Teilnahme an den EU-Battlegroups entschieden ab! Diese Kamptruppen sind neutralitäts- und staatsvertragswidrig, sie können für Angriffskriege ebenso eingesetzt werden wie zur Niederschlagung von sozialen Protesten im Inneren der EU.