| Sechs Lügen und ein entlarvendes Schweigen |
|
|
|
Sechs Lügen (1) Darabos: „Es wird nicht im Geringsten und von Niemanden daran gedacht, die EU Battle Groups für Angriffskriege der EU heranzuziehen (alleine schon deswegen, weil die EU keine Angriffskriege führt und auch nicht führen wird).“
Das EU-Primärrecht sieht ausdrücklich keine Bindung von EU-Kriegen an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates vor, sondern ermöglicht es dem EU-Rat, weltweit Militäreinsätze selbst zu mandatieren; die Einsatzgründe dafür sind so vage, dass bei entsprechendem politischen Willen leicht Gründe für Angriffskriege konstruiert werden können (sh. nächster Punkt) (2). Höchste EU-Politiker haben öffentlich erklärt, dass EU-Kampftruppen auch ohne UN-Mandat in Militärmissionen geschickt werden können (sh. Punkt 6). In Strategiedokumenten der EU-Agentur EU-Institut für Sicherheitsstudien aus dem Jahr 2004 wird beklagt: „Die Fähigkeit Kriege in einem anspruchsvollen Szenario zu wagen und zu gewinnen ist noch sehr beschränkt…. Noch fehlt es der EU an militärischer Eskalationsdominanz“. Um dann als Ziel der künftigen EU-Militärpolitik festzuhalten: „Die anspruchsvollste Aufgabe ist die Machtprojektion, die aus der Kombination von Luftschlägen, Landangriffen und amphibischen Operationen besteht.“(3) Die EU plant keine Angriffskriege?(2) Darabos: „Die eigentlichen Aufgaben dieser Krisenreaktionsverbände sind klar definiert. Diese reichen von humanitärer Hilfe und Rettungseinsätzen über Konfliktverhütung, Stabilisierungs- und Wideraufbaumaßnahmen nach Konflikten bis hin zu Evakuierungsoperationen von EU-Bürgern aus Krisenregionen.“
- „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“ (Darunter kann man nun wohl wirklich alles zusammenfassen; der Terminus „Frieden schaffende Maßnahmen“ ist der euphemistische Begriff für Kriegseinsatz - im Unterschied zu „Frieden erhaltende Maßnahmen“.) - „Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“. (Das ist ein Freibrief für nahezu alles, denn wer „Terrorist“ ist und wer nicht, darüber entscheidet der EU-Rat.) Die Militärs sprechen Klartext, was der Minister zu vertuschen versucht. „Das sind kampffähige Einheiten, die Krieg führen müssen“, zitieren die OÖ-Nachrichten bei Gründung der EU-Battlegroups einen führenden EU-Militär (OÖN, 18.11.2004). Auch ein österreichischer Offizier, der namentlich nicht genannt werden will, hat gegenüber dem Profil ausgeplaudert, welche militärischen Einsatzszenarien in den EU-Stäben angedacht werden: „Im Kaukasus bricht Krieg aus, die Energieversorgung Europas steht auf dem Spiel, Öl- oder Gasterminals müssen gesichert werden – und die EU schickt die Battle Group los.“ (Profil, 7.10.2010).
„Bei der militärischen Komponente der EU gebe es immer wieder neue Herausforderungen, betont Wosolsobe, der als Beispiel Libyen nennt. Dabei hätte sich die EU eigentlich zur Unterstützung für einen allfälligen humanitären Einsatz unter der Führung der UNO bereithalten sollen. Tatsächlich habe es sich aber um einen ‚wesentlich umfangreicheren Einsatz’ gehandelt, so der Generalmajor. ‚Man muss sich die Frage stellen für die Zukunft, wie weit in ähnlich gelagerten Situationen die EU nicht Teile eines solchen Einsatzes auch selbst führen könnte.’“ Damit wird klar, dass die Regierung im Vorjahr Parlament und Öffentlichkeit hinters Licht geführt hat, als sie von einem „humanitären Einsatz unter der Führung der UNO“ sprach, für die die EU-Battelgroups mit österreichischer Beteiligung eingesetzt werden sollten. (4) Darabos: „Von einem Einsatz der Battle Groups im Inneren der EU kann überhaupt keine Rede sein. Ein solches Szenario wird nicht im Entferntesten angedacht.“ Hier übergeht Darabos geflissentlich die im Brief angeführten Aussagen von EU-Kommissar Barroso, der im Jahr 2010 Gewerkschaftsführern aus südeuropäischen Ländern unmissverständlich damit gedroht hatte, „dass ihre Länder als Demokratien, wie wir sie derzeit kennen, verschwinden könnten, wenn sie nicht bereit sind, die Sparpakete auszuführen“ (4) Des Weiteren gibt Darabos vor, den Artikel 222 (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) nicht zu kennen. Dort heißt es: „Wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag oder einer Katastrophe natürlichen oder menschlichen Ursprungs betroffen ist, mobilisieren die Mitgliedsstaaten alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel…“ Regierungs- und EU-frommen Rechtsgelehrten wird es kaum schwerfallen, Streikbewegungen und andere soziale Protestmaßnahmen in eine „Katastrophe menschlichen Ursprungs“, wenn nicht gar in einen „terroristischen Akt“ umzuinterpretieren. Aber was noch grotesker ist: Darabos tut auch so, als ob er die von ihm selbst vorgelegte und am 1.3.2011 im Ministerrat beschlossene neue Sicherheitsdoktrin nicht kennen würde. In dieser neuen Sicherheitsdoktrin werden als eine der Bedrohungen, für die das Bundesheer sich rüsten muss, unter anderem „die sicherheitspolitischen Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise“ aufgezählt.(5) Ein Schelm, wer dabei an Militäreinsätze in Ländern wie Griechenland denkt. Auch das Verbot der Stationierung von Soldaten fremder Staaten auf österreichischem Gebiet wurde seit dem EU-Beitritt immer weiter durchlöchert. Mit der Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes (2001) ist die Durch- und Überfuhr von Kriegsgerät und Militärpersonal für EU- und NATO-Kriege genehmigt worden. Mit dem Truppenaufenthaltsgesetz (2001), der Unterzeichnung des NATO-Truppenstatuts (1998) und des EU-Truppenstatuts (2004) wurde grünes Licht für die Stationierung von EU- bzw. NATO-Einheiten für Kriegseinsätze dieser Militärpakte erteilt und diese Soldaten wurden der österreichischen Gerichtsbarkeit entzogen. Ganz mulmig dürfte den Regierungspolitikern bei diesem fortwährenden Verstoß gegen die Neutralität dann doch nicht in ihrer Haut gewesen sein. Folglich haben sie auch den § 320 Strafgesetzbuch („Neutralitätsgefährdung“), der immerhin Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorsieht, schrittweise soweit verstümmelt, dass auch der frechste ministerielle Neutralitätsbrecher keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr befürchten muss.
Außerdem ist die Vorstellung absurd, die österreichischen Machthaber würden sich einem Marschbefehl aus Brüssel verweigern. Im Gegenteil: Sie werden seit dem EU-Beitritt nicht müde zu betonen, dass sie auch an der EU-Militärpolitik „ohne Wenn und Aber“ (Vranitzky) und „in allen ihren Dimensionen“ (Darabos-Sicherheitsdoktrin, 2011) teilnehmen werden. Sie haben diese Bereitschaft zum Neutralitätsbruch bereits 1998 mittels des „Kriegsermächtigungsartikels“ 23f B-VG (jetzt 23j) in Verfassungsrang erhoben. Dieser Artikel besagt, dass Österreich ohne Einschränkungen an globalen EU-Militärmissionen („Petersberg-Missionen“) teilnehmen kann. Und zwar – das wird in einer eigenen Erläuterung zum Art. 23j festgehalten - „auch für den Fall, dass eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird“. (Erläuterungen, eingebracht Khol/Kostelka). Damit wurde - um unter allen Umständen bei EU-Einsätzen mitmarschieren und mitschießen zu können - die Bereitschaft zum Bruch von Völkerrecht in die österreichische Verfassung klammheimlich eingeschleust. Denn genau das wird auf EU-Ebene auch verlangt. Eine Österreicherin, Benita Ferrero-Waldner, hat das in ihrer Eigenschaft als EU-Kommissarin unmissverständlich dargelegt: „Die EU (kann) ihre geplanten Battle-Groups auch ohne die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats in Einsätze schicken“ (zit. nach Standard, 11.09.2007). Mit diesen Antworten hat sich Darabos als Anhänger der sog. Platter-Doktrin erwiesen. Günther Platter hatte als damaliger Verteidigungsminister in einem seltenen Moment von Wahrhaftigkeit offen auf den Tisch gelegt, dass die Regierungen die Neutralitätslüge zur Doktrin erhoben haben: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Die Presse, 5.12.2003). Ein – nicht näher benannter - Botschafter eines Landes, mit dem sich Österreich an den EU-Kampftruppen beteiligt, hat diese Heuchelei der österreichischen Machthaber zynisch entlarvt: „Solange ihr mit uns in den Krieg zieht, ist uns euer Status egal.“ (Die Presse, 18.11.2004)Ein entlarvendes Schweigen Darabos hat uns also zu allen Kritikpunkten Lügen und Halbwahrheiten serviert. Doch halt! Zu einem Punkt hat er sich eisern ausgeschwiegen: dem Vorwurf, dass die Teilnahme an den EU-Battlegroups staatsvertragswidrig ist. Bekanntlich verbietet der Staatsvertrag die militärische Kooperation Österreichs mit Deutschland. Bei den Battlegroups aber agieren österreichische Soldaten sogar unter deutschem Kommando, ein klarerer Verstoß ist kaum denkbar. Darabos hätte freilich einwenden können, dass die österreichische Regierung bereits im Jahr 1990 (!) in einem Handstreich zentrale Passagen des Staatsvertrags, darunter auch dieses militärische Kooperationsverbot, für „obsolet“ erklärt hat. Ein verfassungsrechtlicher Putsch, denn das Parlament wurde nicht einmal konsultiert. Und ein völkerrechtlicher Putsch, denn die Signatarstaaten des Staatsvertrags wurden ebenfalls nicht konsultiert. Der Protest Russlands gegen diesen Handstreich wurde kaltschnäuzig damit weggewischt, Russland sei als völkerrechtliches Subjekt nicht Nachfolger der Sowjetunion. Mit diesem Handstreich gegen den Staatsvertrag ist die SP/VP-Regierung auf die Linie der rechtsextremen und deutschnationalen FPÖ eingeschwenkt, die den Staatsvertrag wegen des Anschlussverbotes an Deutschland schon immer gehasst hat. Entsprechend freudig haben rechte Ideologen diesen Richtungsschwenk der rot-schwarzen Regierung registriert: Andreas Mölzer: „Der Staatsvertrag, zentral das Anschlussverbot an Deutschland, ist durch den Beitritt zur Europäischen Union, womit sich ja Österreich im gleichen supranationalen Gefüge befindet wie die übrigen Deutschen, von der Geschichte schlichtweg überholt…. Der biedere Angehörige der ‚österreichischen Nation’ muss zur Kenntnis nehmen, dass das angeblich primäre Kriterium seiner Identität, eben diese Neutralität, auf dem Misthaufen der Geschichte landen dürfte.“ (6) Ja, das alles hätte Norbert Darabos einwenden können; doch dann wäre offensichtlich geworden, dass seit dem EU-Beitritt auch die antifaschistischen Errungenschaften der 2. Republik Schritt für Schritt unter die Räder kommen und Regierung und FPÖ in zentralen Fragen schon seit langem im selben Boot sitzen. Das wäre aber für die nächsten Wahlkampfshows ziemlich abträglich gewesen. Darabos hat es vorgezogen zu schweigen. Ein entlarvendes Schweigen. Quellen: (1) Gerhard Schröder, Regierungserklärung zum Stand der deutschen Einheit, 19.4.1999 (2) Artikel 43, Vertrag über die Europäische Union (3) EU-Institut für Sicherheitsstudien, European Defence – A Proposal for a White Paper, Mai, 2004 (4) Harald Neuber, Barroso: Umstürze in Südeuropa möglich, 10.7.2010, in: http://www.heise.de/tp/blogs/8/147988 (5) Österreichische Sicherheitsstrategie: Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten, 1.3.2011 (6) Andreas Mölzer, Servus Österreich – Der lange Abschied von der zweiten Republik, Berg 1996 |
| < zurück | weiter > |
|---|



Verteidigungsminister Norbert Darabos hat rasch auf den